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Arbeitskreis "Erzieherische Hilfen"

Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft 
"Erzieherische Hilfen" gem. § 78 SGS VIII, Stand,. 27. März 2001

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

a) Träger der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendamt der Stadt Gladbeck

b) Leistungserbringende Träger der freien Jugendhilfe


  • Diakonisches Werk Gladbeck - Bottrop - Dorsten
  • Deutscher Kinderschutzbund Gladbeck
  • Sozialeinrichtungen der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung e. V., Kevelaer, (Eduard-Michelis-Haus, Haus für Kinder und Jugendliche)

c) beratenden Mitglieder

  • Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft "Mädchen" - Vertreterin der RAA
  • Jugendhilfeplaner der Stadt Gladbeck

Leitgedanken zur Hilfeplanung in Gladbeck

In Stichworten erarbeitet von Sonja Hotz, Klaus Wieprecht, Georg Schyma-Vogt, Wolfgang Schäfer am 2. und 5. April 2001


  • Partnerschaft zwischen Kindern / Jugendlichen; Eltern sowie freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Wunsch- und Wahlrecht bez. der Maßnahme

Partizipation:

  • Beteiligungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern herzustellen als gemeinsame Aufgabe
  • Methoden, Bedingungen und Voraussetzungen dafür sind zu entwickeln
  • Die Hilfe soll individuell angepasst werden (flexibles Hilfeangebot)
  • Eine systemische Sichtweise ist anzustreben
  • Ressourcen entdecken, Eigenpotential entwickeln
  • Qualifizieren und nicht "doktrinieren"

Helfer

  • Sollen kreativ wirken, Anstöße geben
  • Unterschiedliche, interdisziplinäre Sichtweisen sollen einbezogen werden

Vereinbarungen / "Arbeits- und Kooperationsverträge"

  • Zeitlicher Ablauf:
  • Hilfeplanprotokoll (14 Tage später)
  • Kostenzusage (3-4 Wochen)
  • Welche Daten braucht der Hilfeanbieter zur Entscheidung / Arbeitsaufnahme?

Ziele und Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft "Erzieherische Hilfen" verfolgt insbesondere folgende Ziele und Aufgaben:

 

  • Sicherung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und, freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung-
  • Abstimmung -und Koordination von geplanten Maßnahmen mit dem Ziel einer Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.
  • Absprache, Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. November 2009 um 09:21 Uhr