Arbeitskreis "Erzieherische Hilfen"
Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft "Erzieherische Hilfen" gem. § 78 SGS VIII, Stand,. 27. März 2001
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) Träger der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendamt der Stadt Gladbeck
b) Leistungserbringende Träger der freien Jugendhilfe
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- Diakonisches Werk Gladbeck - Bottrop - Dorsten
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- Deutscher Kinderschutzbund Gladbeck
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- Sozialeinrichtungen der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung e. V., Kevelaer, (Eduard-Michelis-Haus, Haus für Kinder und Jugendliche)
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c) beratenden Mitglieder
- Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft "Mädchen" - Vertreterin der RAA
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- Jugendhilfeplaner der Stadt Gladbeck
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Leitgedanken zur Hilfeplanung in Gladbeck
In Stichworten erarbeitet von Sonja Hotz, Klaus Wieprecht, Georg Schyma-Vogt, Wolfgang Schäfer am 2. und 5. April 2001
- Partnerschaft zwischen Kindern / Jugendlichen; Eltern sowie freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
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- Wunsch- und Wahlrecht bez. der Maßnahme
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Partizipation:
- Beteiligungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern herzustellen als gemeinsame Aufgabe
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- Methoden, Bedingungen und Voraussetzungen dafür sind zu entwickeln
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- Die Hilfe soll individuell angepasst werden (flexibles Hilfeangebot)
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- Eine systemische Sichtweise ist anzustreben
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- Ressourcen entdecken, Eigenpotential entwickeln
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- Qualifizieren und nicht "doktrinieren"
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Helfer
- Sollen kreativ wirken, Anstöße geben
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- Unterschiedliche, interdisziplinäre Sichtweisen sollen einbezogen werden
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Vereinbarungen / "Arbeits- und Kooperationsverträge"
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- Hilfeplanprotokoll (14 Tage später)
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- Kostenzusage (3-4 Wochen)
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- Welche Daten braucht der Hilfeanbieter zur Entscheidung / Arbeitsaufnahme?
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Ziele und Aufgaben
Die Arbeitsgemeinschaft "Erzieherische Hilfen" verfolgt insbesondere folgende Ziele und Aufgaben:
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- Sicherung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und, freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung-
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- Abstimmung -und Koordination von geplanten Maßnahmen mit dem Ziel einer Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.
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- Absprache, Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. November 2009 um 09:21 Uhr |