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Arbeitskreis "Erzieherische Hilfen"

Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft
"Erzieherische Hilfen" gem. § 78 SGS VIII, Stand,. 27. März 2001

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

a) Träger der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendamt der Stadt Gladbeck

b) Leistungserbringende Träger der freien Jugendhilfe

c) beratenden Mitglieder

Leitgedanken zur Hilfeplanung in Gladbeck

In Stichworten erarbeitet von Sonja Hotz, Klaus Wieprecht, Georg Schyma-Vogt, Wolfgang Schäfer am 2. und 5. April 2001


Partizipation:

Helfer

Vereinbarungen / "Arbeits- und Kooperationsverträge"


Ziele und Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft "Erzieherische Hilfen" verfolgt insbesondere folgende Ziele und Aufgaben:

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  • ein Kind zur eigenen sexuellen Befriedigung anfasst oder sich berühren lässt
  • ein Kind zwingt oder überredet, es nackt zu betrachten oder sexuellen Aktivitäten zu zusehen
  • Kinder für pornographische Zwecke benutzt oder ihnen Pornographie vorführt
  • den Intimbereich eines Mädchen (Scheide, Po, Brust) oder eines jungen (Penis, Po) berührt
  • Kinder zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt, - also vergewaltigt.
  • Wann und wo findet sexualisierte Gewalt statt? Sexuelle Gewalt ist eine von den Täterinnen geplante, über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Handlung. Sie findet meist in vertrauter Umgebung und im Alltag des Kindes statt. Signale: Mädchen und Jungen können viele unterschiedliche Verhaltensweisen zeigen, wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben. Kleine Kinder spielen oft das, was sie erlebt haben in irgendeiner Weise nach, denn sie können ihre Erfahrungen noch nicht benennen. Betroffene jeden Alters geben in der Regel mehr oder weniger deutliche Zeichen. Es ist nicht immer leicht, sie wahrzunehmen. Trauen Sie ihrer Wahrnehmung, wenn Sie et- was am Verhalten des Kindes irritiert. Achten Sie auf Veränderungen aber reagieren Sie nicht panisch, wenn Sie einen Verdacht haben oder sich dieser bestätigt. Was tun, wenn Sie von sexualisierter Gewalt erfahren?

  • glauben Sie dem Kind
  • akzeptieren Sie, was und wie das Kind erzählt
  • bleiben Sie ruhig und hören Sie dem Kind zu
  • weder Ihre Bestürzung noch Ihr übereiltes Handeln nützen dem Kind
  • bedrängen Sie das Kind nicht, sondern lassen Sie es selbst bestimmen, wie viel und was es mitteilen möchte
  • machen Sie dem Kind keine Vorwürfe und schimpfen Sie nicht, sondern loben Sie es für seinen Mut sich mitzuteilen
  • dass es nicht schuld ist
  • dass es über das Geheimnis sprechen darf
  • dass es nicht das einzige Kind ist

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO) Gladbeck
  • Caritasverband Gladbeck e. V.
  • Diakonisches Werk Gladbeck - Bottrop - Dorsten
  • evangelischen Kirchengemeinden in Gladbeck
  • Gemeindeverband der Kath. Kirchengemeinden
    katholischen Kirchengemeinden in Gladbeck
  • Deutscher Kinderschutzbund Gladbeck
  • Sozialeinrichtungen der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung e. V., Kevelaer, (Eduard-Michelis-Haus, Haus für Kinder und Jugendliche)
  • Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft "Mädchen" - Vertreterin der RAA
  • Jugendhilfeplaner der Stadt Gladbeck

  • Partnerschaft zwischen Kindern / Jugendlichen; Eltern sowie freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Wunsch- und Wahlrecht bez. der Maßnahme
  • Beteiligungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern herzustellen als gemeinsame Aufgabe
  • Methoden, Bedingungen und Voraussetzungen dafür sind zu entwickeln
  • Die Hilfe soll individuell angepasst werden (flexibles Hilfeangebot)
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  • Eine systemische Sichtweise ist anzustreben
  • Ressourcen entdecken, Eigenpotential entwickeln
  • Qualifizieren und nicht "doktrinieren"
  • Sollen kreativ wirken, Anstöße geben
  • Unterschiedliche, interdisziplinäre Sichtweisen sollen einbezogen werden
  • Zeitlicher Ablauf:
  • Hilfeplanprotokoll (14 Tage später)
  • Kostenzusage (3-4 Wochen)
  • Welche Daten braucht der Hilfeanbieter zur Entscheidung / Arbeitsaufnahme?
  • Sicherung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und, freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung-
  • Abstimmung -und Koordination von geplanten Maßnahmen mit dem Ziel einer Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.
  •  
  • Absprache, Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten
  • 5 - 10 Sitzungen im Jahr
  • Sprecherin: S. Brunert, Kath. Beratungsstelle
  • ca. 2000 Euro Haushaltsstelle, Zuschüsse für freie Träger für die Mitarbeit im Netzwerk
  • Präventivangebote (Elternabende, Schulprojekt, Infoveranstaltungen)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressegespräch zur Berichtserstattung
  • Projekt
  • Informationsaustausch
  • Ausstellungen (z.B. Wildwasser)
  • Kooperation
  • Wendo-Kurse
  • "Mein Körper gehört mir"
  • "Gegenpol"